Ihr Testament

Ihre Stiftung hilft über Ihr Lebensende hinaus.

Im Rahmen Ihrer letztwilligen Verfügungen können Sie

  • Ihre bereits zu Lebzeiten gegründete Stiftung als Erbe oder mit einem Vermächtnis bedenken und Kapitalvermögen, Immobilien oder weitere Sachwerte dem Stiftungsvermögen zufließen lassen und somit das Kapital zur Unterstützung des Projektes vermehren, das Ihnen besonders am Herzen liegt.
  • eine Stiftung per Testament gründen. Für Hilfe über das Lebensende hinaus muss Ihre Stiftung nicht schon zu Lebzeiten bestehen. Handschriftlich oder notariell beglaubigt kann die Stiftungsgründung in Ihrem Testament oder Erbvertrag niedergeschrieben werden. Sie legen fest, welcher Teil Ihres Erbes für welchen Zweck im Rahmen Ihrer unselbstständigen Stiftung verwendet wird und wir übernehmen für Sie die Realisierung und Verwaltung.


Wir begleiten Sie bei allen notwendigen Schritten. Mit Ihrem Vermächtnis oder Erbe stiften wir zusammen mit Ihnen Zukunft für die Erhaltung und Fortentwicklung von Kirche-Kunst-Kultur im Oldenburger Land. – Gerne nehmen wir uns Zeit, um persönlich mit Ihnen Ihr Anliegen zu besprechen.

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