
Von Ihrer Zuwendung profitieren nicht nur die geförderten Projekte, Gemeinden und Menschen, die diese nutzen, sondern auch Sie selbst durch die Minderung Ihrer Steuerlast. Dies gilt sowohl für eine Spende als auch für eine Zustiftung.
Bei einer Zustiftung wird Ihre Zuwendung dem Stiftungskapital zugefügt und sicher angelegt. Nur die Erträge daraus fließen jährlich und dauerhaft in die Förderarbeit der Kirchbaustiftung. Durch Ihre Zustiftung wird eine fortlaufende und immerwährende Unterstützung ermöglicht.
Hingegen wird eine Spende an die Kirchbaustiftung nicht dem Stiftungskapital zugebucht, sondern zeitnah verwendet, d.h. die Spende wird in voller Höhe für ein wichtiges Projekt der Kirchbaustiftung ausgegeben und verbraucht. – Sie können auch ganz gezielt einzelne Projekte fördern; gerne beraten wir Sie.
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