Grußwort OKR

Grußwort des Oberkirchenrates der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg durch Oberkirchenrat Dieter Schrader am 31.10.2003 um 11 Uhr in der Jona-Kapelle, Heimeck 23a, 26135 Oldenburg-Krusenbusch.
Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren,
inhaltlicher Zweck der Kirchbaustiftung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg ist die „Pflege, Unterhaltung, Veränderung sowie Neuerrichtung von Kirchengebäuden einschließlich der Altäre, Kanzeln, Taufsteine, Orgeln und Glocken“.
Es geht insbesondere um die Erhaltung unserer Kirchen in den Städten und auf dem Lande. Kirchen prägen Städte und Dörfer. Bürgerinnen und Bürger identifizieren sich mit diesen Gebäuden und jeder Abriss wird als schmerzlicher Verlust empfunden – nicht nur von den Gemeindegliedern, sondern auch von allen anderen.
Kirchliche Gebäude zu unterhalten, ist mit hohen finanziellen Aufwendungen verbunden. Ziel der Kirchbaustiftung ist es, die oldenburgische Kirche bei der Unterhaltung finanziell zu unterstützen. Sie soll aber auch bei zurückgehenden finanziellen Möglichkeiten mittel- und langfristig die Unterhaltung ermöglichen.
Es geht aber nicht nur um die Erhaltung von Kirchen, sondern es geht auch um die Schaffung neuer Kunstwerke wie der in der Jona-Kapelle entstandenen künstlerisch gestalteten Verglasung.
Dass eine kirchliche Stiftung gegründet worden ist und mit finanziellen kirchlichen Mitteln ausgestattet worden ist, hat mehrere Gründe:
1). Stiftungen sind grundsätzlich auf Dauer angelegt und seit Jahrhunderten als Finanzierungsinstrument kirchlicher und diakonischer Arbeit bekannt und bewährt. So existiert heute noch der Velstein- und Lindern’sche Stipendienfonds aus dem 17. Jahrhundert (1619) zur Unterstützung von Theologiestudierenden. Sie sollen unabhängig machen von den Zwängen des Tagesgeschäfts und damit über die finanziellen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des jeweiligen Haushaltsplanes hinausreichen.

2). Ein besonderes Ziel der Kirchbaustiftung ist es, einen Anreiz zu schaffen für Bürgerinnen und Bürger, dieses kirchliche Ziel mitzutragen und zu unterstützen. Diese Unterstützung hat in früheren Jahren und Jahrhunderten immer viele Menschen bewegt, sich auch finanziell zu engagieren. Dieses Denken über den Tag erfüllt viele Menschen und es soll hier eine Möglichkeit geschaffen werden.

3). Durch die Bereitstellung von Förderbeträgen soll es den Kirchengemeinden erleichtert werden, evt. noch nicht gedeckte Teile der Kosten des jeweiligen Projektes aufzubringen oder einzuwerben.

Mit der Möglichkeit einer langfristigen Wertanlage von Spendengeldern bietet die Stiftung auch in diesem Bereich Identifikationsmöglichkeiten mit der Kirche und ihren schon seit 2000 Jahren gültigen christlichen Werten, ohne die unsere Gesellschaft nicht denkbar wäre. Als Zustifter kommen alle in Betracht, die eine sinnvolle finanzielle Verwendung suchen. Dabei kommt es nicht auf die Höhe der Beträge an. Entscheidend ist, dass diese Menschen besonderen Wert darauf legen, ihr Geld dauerhaft verantwortungsbewusst einzusetzen. Möglich ich auch, das Geld für eine bestimmte Kirche zu geben.

Erleichtert wird die Zustiftung für die einzelnen Stifter durch die vom Gesetzgeber geschaffenen steuerlichen Möglichkeiten. Das Steuerrecht unterscheidet nicht zwischen Spenden einerseits und Zustiftungen in das Vermögen der Stiftung andererseits. Beide Formen der Unterstützung sind in gleicher Weise steuerlich abzugsfähig. Die Förderer der Kirchbaustiftung haben deshalb die Möglichkeit, durch Spenden die Realisierung eines bestimmten Zweckes gezielt zu fördern oder durch eine Zustiftung den Stiftungszweck auf Dauer zu unterstützen.

Die Kirchbaustiftung ist gerade für Menschen geeignet, die ganz punktuell die Kirche unterstützen wollen. Auf einem überschaubaren Handlungsfeld haben sie die Möglichkeit, Kirche neu und als persönliche Perspektive zu entdecken. Dabei erhalten die Kirchengebäude mit ihren Ausstattungsgegenständen über die Stiftung eine besondere Bedeutung als Scharnier zwischen Christentum und Gesellschaft.
Dieter Schrader, Oberkirchenrat.

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