Vorstand und Regularien

Die Kirchbaustiftung hat zwei Organe: zum einen den Vorstand, zum anderen den Beirat. Alle Mitglieder sind ehrenamtlich tätig, so dass keine Personalkosten anfallen.

Der fünfköpfige Vorstand ist unter anderem für die laufenden Geschäfte und die Verwaltung des Stiftungsvermögens zuständig; auch entscheidet er über die Vergabe der Mittel.

Der zehnköpfige Beirat berät, unterstützt und überwacht den Vorstand im Rahmen des Stiftungsgesetzes und der Stiftungssatzung. Die Stiftungsaufsicht führt der Oberkirchenrat der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Beim Finanzamt Oldenburg wird regelmäßig ein Freistellungsbescheid beantragt.

Die Geschäftsführung wird durch den Oberkirchenrat der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg geleistet.

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