Nachlassspenden

Ihr letzter Wille kann der Anfang für immerwährende Hilfe sein bei der „Pflege, Unterhaltung, Veränderung sowie Neuerrichtung von Kirchengebäuden einschließlich der Altäre, Kanzeln, Taufsteine, Orgeln und Glocken“. Die Kirchbaustiftung kann als Ihr Erbe eingesetzt werden, so dass Ihre letztwillige Zuwendung das Stiftungskapital mehrt und die Projekte der Kirchbaustiftung beständig unterstützt werden.

Sie selbst legen fest, wie viel aus Ihrem Nachlass – Barvermögen, Wertpapiere, Immobilien – Sie der Kirchbaustiftung vererben.

Ihr Erbe bzw. Vermächtnis zugunsten der Kirchbaustiftung kommt ungeschmälert an, da die „Kirchbaustiftung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg“ als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und somit von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit ist.

Wir begleiten Sie bei allen notwendigen Schritten und gehen den Weg mit Ihnen bis zum Ende. Mit Ihrem Vermächtnis und Erbe stiften wir - zusammen mit Ihnen - Zukunft. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt zu uns auf.