Zustiftungen

Wenn Sie Ihre Spende als Zustiftung geben, wird diese unmittelbar dem Stiftungskapital zugeführt und sicher angelegt. Nur die Erträge daraus fließen jährlich und dauerhaft in die Förderarbeit der Kirchbaustiftung. Durch Ihre Zustiftung wird eine fortlaufende und immerwährende Unterstützung ermöglicht.

Von Ihrer Zuwendung profitieren auch Sie selbst durch die Minderung Ihrer Steuerlast. Nach dem aktuellen Stiftungssteuerrecht können bei Zuwendungen zum Stiftungskapital innerhalb eines 10-Jahreszeitraumes maximal 1 Mio. Euro als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug.

Gerne geben wir darüber Auskunft und beraten Sie - schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie an.